Elterninfos

Informationsbroschüre

 Die Informationsbroschüre mit wichtigen Mitteilungen rund um die Schule finden Sie hier.

Dispensation und Jokertage

Dispensationen von Schülerinnen und Schülern vom Schulunterricht

Hier geht es zum Reglement der rsaw

Hier geht es zum Formular Dispensationsgesuch / Jokertag


Hinweis zu den Jokertagen: 

Grundsätzlich handelt es sich bei Jokertagen um zwei Schultage, die eine Schülerin oder ein Schüler während eines Schuljahres beanspruchen darf. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines halben Tages stattfindet. Wesentlich ist, dass die Eltern für die voraussehbare Absenz und das Fernbleiben vom Unterricht kein Gesuch bei der Schulleitung zu stellen haben. Es genügt eine schriftliche Information der Eltern an die Klassenlehrperson mit dem oben erwähnten Formular "Dispensationsgesuch"

                                       


Gesundheit 

Auf dieser Seite finden Sie die Reglemente zum schulärtzlichen und schulzahnärztlichen Dienst. Ebenfalls wollen wir Sie über gesundheitliche Fragen informieren. Zum Beispiel darüber, was Sie unternehmen sollen, wenn Ihr Kind krank wird, oder wenn die Läuse sich in den Haaren wohnlich einrichten, oder was bei ganz bestimmten Krankheiten zu beachten ist. Für mehr Informationen klicken Sie das Thema einfach an. 

Reglement schulärztlicher Dienst

Reglement schulzahnärztlicher Dienst

Mein Kind braucht regelmässig Medikamente

Mein Kind ist krank

Mein Kind ist krank und ich brauche eine Betreuung

Läuse

Zecken

Beschwerdemanagement

Hier finden Sie unser Beschwerdemanagement:

Konzept

Formular Beschwerdemanagement                                                   

Promotion / Übertritt 

Vom Kindergarten in die 1. Klasse 

Der erste Übertritt findet nach dem Kindergarten statt und führt in die 1. Klasse. 

Die Kindergärtnerinnen laden zu Beginn des zweiten Semesters die Eltern zu einem Gespräch ein. Inhalt des Gespräches ist der Übertritt. In der Regel treten die Kinder in die 1. Regelklasse über. 


Von der 6. Klasse in die Sekundarstufe I

 Das Übertrittsverfahren ist ein kantonal einheitlicher Prozess mit den gleichen Bedingungen für alle Schülerinnen und Schüler. 

Die Zuweisung zu einem Niveau der Sekundarschule erfolgt durch ein Empfehlungsverfahren mit klaren Kriterien der Leistung. Ebenso wird die mögliche Entwicklung der Schüler und Schülerinnen im Hinblick auf die weitere Schullaufbahn beurteilt. 

Das Verfahren soll im Verlaufe der sechsten Primarklasse alle Beteiligten unterstützen, jenes Anforderungsniveau zu finden, in dem der Schüler oder die Schülerin am besten gefördert werden kann. Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte wirken an diesem Prozess mit. 

Der Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule erfolgt seit dem 1. August 2016 nach dem totalrevidierten Laufbahnreglement. Der Prozess sieht vor, dass Lehrpersonen mit Klassenleitungsfunktion, Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler mit dem Einschätzungsbogen die Passung zu einem Anforderungsniveau der Sekundarschule bewerten können. 

Die Schultypen der Sekundarstufe 1 heissen: Sek P für das Progymnasium, Sek E für erweiterte Anforderungen, Sek B für Basisanforderungen. Ausführlichere Beschreibungen finden Sie hier: Anforderungsprofile Sek I  

Die Eltern werden jeweils zu Beginn der 5. Klasse zu einer Orientierungsveranstaltung eingeladen, an der das Verfahren im Detail erklärt wird. Sie können sich aber bereits jetzt hier genauer informieren: Schema Übertrittsverfahren  

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Volksschulamtes. 

Schulweg und Schulbus

Die Bundesverfassung garantiert den kostenlosen Besuch der Volksschule. Kann einem Kind der Schulweg nicht zugemutet werden, weil er lang oder beschwerlich ist, hat die öffentliche Hand Abhilfe zu schaffen, zum Beispiel indem sie Schülertransporte organisiert und finanziert. Für Kinder der Unterstufe gilt eine Distanz von bis zu 2.5 km (Hin- und Rückweg 5 km) zu Fuss als zumutbar.

Der Schulweg birgt einige Gefahren in sich: Lange Schulwege, gefährliche Strassenquerungen, eigene Verkehrsmittel (Velo, Roller etc.), Kindertransporte durch Eltern etc., aber auch Gefahren von Seiten von Drittpersonen. Hier möchten wir Sie über präventive Massnahmen für einen sicheren Schulweg mit verschiedenen Artikeln informieren. 

Elterntaxi

Polizei Merkblatt zum Schulweg

Fahrplan Schulbus Steinhof - Aeschi - Bolken, ab August 2022

Fahrplan Schulbus Etziken - Bolken, ab August 2022